Qualidata GmbH – akkreditierte Zertifizierungsstelle

Die Qualidata GmbH, ein Tochterunternehmen der xit GmbH, wurde Ende 2016 zu einer Zertifizierungsstelle umgebaut. Mit der Erteilung der Akkreditierungsurkunde durch die Deutsch Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist das Unternehmen nun auch offiziell anerkannt.

Das Dienstleistungsportfolio der Qualidata GmbH reicht von Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 und der Trägerzulassung auf Grundlage der AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) bis hin zur Zulassungen von Maßnahmen nach dem SGB III. In diesem Bereich können Maßnahmen nach den §§ 45 und 81 SGB III zugelassen werden.  Herr Petersen, Leiter der Zertifizierungsstelle, kommentiert die Anerkennung wie folgt: „Nach Abschluss des Verfahrens können wir nun akkreditierte Zertifizierungen durchführen und es freut uns sehr, dass wir bereits viele Kunden gewinnen konnten und die Nachfrage nicht abreißt.“

Für Bildungsunternehmen ist die AZAV-Trägerzulassung das Einfallstor für den von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Bildungsmarkt. Die Qualidata GmbH deckt hier fast alle Fachbereiche der AZAV ab. AZAV-Maßnahmezulassungen sind notwendig, wenn entsprechende Angebote über den Aktivierungs- und Vermittlungs- bzw. den Bildungsgutschein finanziert werden sollen.

Im Bereich der ISO 9001 Zertifizierung ist die Qualidata GmbH nicht nur im sozialen Sektor tätig, sondern deckt eine Vielzahl von Geschäftsfeldern (sog. Scopes) ab. Einige Geschäftsfelder befinden sich aktuell noch im Akkreditierungsprozess, da das Verfahren erst nach einem Audit beim Kunden abgeschlossen werden kann. Hier ist die Qualidata GmbH aktuell auf der Suche nach Kunden aus den Bereichen Pflege und Gesundheit (z. B. Alten-, Pflegeheime, Wohneinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen).
Gerne können Sie sich bei Bedarf an Herrn Björn Petersen (b.petersen@qualidata.de) wenden.

 

Wichtiger Hinweis am Schluss:

Die Übergangszeit für die Umstellung der ISO 9001-Zertifizierung auf die Version 9001:2015 endet am 14. September 2018. Spätestens mit Wirkung zum 15. September muss ein neues Zertifikat vorliegen. Da nach aktuellen Schätzungen bisher nur ca. 20 bis 30 Prozent der Unternehmen auf die neue Normversion umgestellt haben, ist eine neue Regelung in Kraft getreten. Diese besagt, dass alle Zertifizierungsaktivitäten ab dem 15. März 2018 nur noch auf Grundlage der neuen Norm durchgeführt werden dürfen. Dieses gilt auch für Überwachungsaudits Ihrer Zertifizierungsstellen.

 

» zum Newsletter